Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suedlicht Eventtechnik

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Angebote, vor allem für die Vermietung, Warenlieferungen und Full-Service-Leistungen der Suedlicht Eventtechnik mit Dritten und für alle laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Es kommen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Tragen. Andere Bedingungen der Mieter, Auftraggeber oder andere abweichende Vereinbarungen sind ungültig, sofern Suedlicht Eventtechnik nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Nachfolgende Bestimmungen gelten insbesondere für die Vermietung und damit zusammenhängenden Leistungen wie Transport, Auf-, Abbau und Durchführung (Full-Service). Der Full-Service ist zusätzlich noch in Absatz 4 geregelt.

  1. Angebot, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Alle Angebote verlieren ihre Gültigkeit sofern sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Angebotes durch den Mieter oder Besteller schriftlich bestätigt werden. Nach Angebotsbestätigung oder Bestätigung von Bestellungen kommt ein wirksamer Vertragsabschluss erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Suedlicht Eventtechnik zustande.

Dies gilt insbesondere für Ergänzungen sowie Abweichungen dieser AGB.

Suedlicht Eventtechnik behält sich alle Urheber- sowie Eigentumsrechte an allen ausgehändigten Vertrags-/Angebotsdokumenten vor. Die Angebots-/Vertragsdokumente dürfen ohne eine schriftliche Zusage der Suedlicht Eventtechnik nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Gleichwohl ist die Nutzung der Dokumente auch in Teilen als Grundlage für die Erstellung von Ausschreibungen sowie von Eigenproduktionen der Mieter/Auftraggeber unzulässig.

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, direkt nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Zahlungsverzug tritt ab Datum der Rechnungsstellung nach 30 Tagen und ohne weitere Mahnungen, ein.

Rabatte verfallen vollständig, sobald der Kunde in Zahlungsrückstand gerät.

  1. Mietdauer, Nutzung der Geräte sowie beweglichen Gegenstände

Die Miete wird in ganzen Tagen berechnet und beginnt mit der Lieferung sowie der vollständigen Rückgabe aller Mietgegenstände sowie beweglichen Gegenstände an Suedlicht Eventtechnik. Verzögert sich die Rückgabe über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinaus erfolgt eine entsprechende Nachberechnung. Als Zeitpunkt gilt der im Angebot oder Lieferschein genannte Zeitpunkt. Dieser ist als Fixtermin anzusehen. Sollte Suedlicht Eventtechnik durch die nicht zeitgemäße Rückgabe der Mietgegenstände ein Schaden entstehen wird dieser dem Mieter/ Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Der Mieter/Auftraggeber wird verpflichtet, direkt nach Erhalt der Gegenstände diese auf Schäden zu prüfen und diese unverzüglich an Suedlicht Eventtechnik zu melden. Andernfalls gelten die Mietgegenstände als vertragsmäßig geliefert.

Der Mieter/ Auftraggeber wird verpflichtet mit den Mietgegenständen und beweglichen Gegenständen schonend umzugehen und diese Sinne der Erhaltung und durch den Gebrauch der verbundenen Obliegenheiten zu behandeln und insbesondere die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der Suedlicht Eventtechnik und die Bedienungs- und Pflegeanleitungen der jeweiligen Hersteller zu befolgen. Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen eingesetzt und durch fachkundiges Personal aufgebaut und bedient werden. Der Mieter/ Auftraggeber haftet für alle den Mietgegenständen zugefügten Schäden. Der Mieter/ Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung einer störungsfreien Stromversorgung über den gesamten Zeitraum der Mietdauer zu sorgen. Für Schäden durch Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Überspannungen haftet gänzlich der Mieter/Auftraggeber.

Der Mieter/ Auftraggeber ist für die Einhaltung der Gesetzlichen Richtlinien, Grenzwerte und Auflagen zuständig. Suedlicht Eventtechnik übernimmt soweit keine Haftung.

Der Mieter ist nicht berechtigt Gegenstände zu öffnen, verschmutzen oder die Seriennummern/Kennnummern und Firmenzeichen zu entfernen. Kosten für die Wiederherstellung werden dem Mieter /Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Verbrauchsmaterial wie z.B. Nebelfluid oder unbrauchbar gewordene Gegenstände werden dem Mieter/ Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Haftung

Der Mieter/ Auftraggeber haftet für alle den Mietgegenständen zugefügten Schäden, die durch ihn selbst und oder die Gäste sowie Hallenpersonal sowie Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

  1. Rücknahme

Die Rücknahme der Mietgegenstände durch Suedlicht Eventtechnik ergibt keine Bestätigung der Mangelfreiheit und Vollständigkeit. Suedlicht Eventtechnik behält sich vor in einem Angemessenen Rahmen, vor der erneuten Vermietung, zurückgegebene  Gegenstände auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu erheben.

Stand 02.10.2018